Seit langem wünschen sich viele Kunden von uns farbige Textilien. Nach gründlicher Vorbereitung haben wir nun erstmals in der 25jährigen Unternehmensgeschichte neben naturfarbenen auch gefärbte Stoffe ins Programm genommen. Aus diesen Geweben werden unter anderem Sofabezüge gefertigt, die wir Ihnen erstmals in unserem Inspirationen-Katalog vorstellen, der Anfang Juli erscheint.
Diese Farben bereichern ein von Naturmaterialien geprägtes Wohnambiente, harmonieren gut mit Grüne Erde-Möbeln, mit der Farbe der Hölzer. Und sie ergänzen die natürlichen Farbtöne jener Textilien, die wir bereits im Sortiment führen. Alles zusammen schafft interessante Akzente, Kontraste und farbliche Nuancen, bildet dabei aber auch ein einheitliches Gesamtbild. So als hätte er dies vorausgeahnt, sagte Vincent van Gogh: „Es sind Harmonien und Kontraste in den Farben verborgen, die ganz von selbst zusammenwirken.“
Strenger ökologischer Standard
Für unsere farbigen Stoffe haben wir einen Standard erarbeitet, der sich an den weltweit strengsten Regeln für ökologische Bekleidungstextilien orientiert: den Richtlinien des IVN (Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft) und des GOTS (Global Organic Textile Standard).
Der Grüne Erde-Codex für farbige Textilien
- Bei der Herstellung und beim Färben der Stoffe werden keine umwelt- und gesundheitsbedenklichen, giftigen Substanzen eingesetzt.
- Die farbigen Gewebe sind zu 100 % aus nachwachsenden, natürlichen Fasern (Baumwolle, Schafschurwolle, Ramie) hergestellt.
- Alle Baumwollgewebe stammen aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Auch deshalb, weil beim konventionellen Anbau der „Naturfaser“ Baumwolle massenhaft giftige Insektizide und Pestizide eingesetzt werden, die Mensch und Natur schädigen.
- Wo immer verfügbar, kommen auch alle anderen Fasern aus kbA bzw. kbT (kontrolliert biologischer Tierhaltung).
- Die Eigenschaften der Stoffe werden nicht chemisch, sondern rein mechanisch, thermisch bzw. physikalisch verbessert, etwa durch Kalandern (Glätten und Verdichten der Oberfläche) oder durch Krumpfen (Vorwegnehmen des Einlaufens).
- Erlaubt sind Kochen, Waschen und Sauerstoffbleichen der Gewebe sowie Methoden, die Substanzen auf Basis von natürlichen Rohstoffen verwenden.
- Erlaubte Schlichtemittel sind Stärke, andere natürliche Substanzen und CMC (Carboxymethylcellulose, ein ungiftiger Hilfsstoff auf Zellulosebasis, der u. a. auch als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird).
- Zum Färben werden ökologisch verträgliche Farbstoffe verwendet, die schwermetallfrei und ungiftig sind und das Abwasser nicht belasten. Im Fachjargon: AOX-Gehalt unter 1 % – das ist die technisch bestmögliche Lösung (AOX = Adsorbierbare organisch gebundene Halogene).
- Färbehilfsmittel müssen ebenfalls schwermetallfrei sein (AOX-Gehalt unter 0,1%).
- Verboten sind Ammoniakbehandlung, Chlorbleiche, optische Aufheller und Mercerisation.
- Wir verwenden kein Formaldehyd, keine Azofarbstoffen, die krebserzeugende Amine abgeben, keine Metallkomplexfarbstoffe und Farbstoffe, die im fertigen Stoffgewebe krebserzeugend oder allergieauslösend wirken können.
Wer überwacht die Einhaltung des Codex?
Alle Grüne Erde-Stoffe werden regelmäßig auf Schadstoffe untersucht – durch eine vom IVN akkreditierte Prüfungsstelle, wenn die Weberei bzw. Färberei selbst IVN-zertifiziert ist. Bei allen anderen Stofflieferanten wird die Schadstoffprüfung vom firmenunabhängigen, renommierten eco-Institut in Köln im Auftrag der Grünen Erde durchführt.
Sie finden druckfähige Bilddaten in unserem kostenlosen Foto-Download-Bereich.

